26 Städte und Gemeinden haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet. Der Zweckverband mit Sitz in Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Er trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei. Als Basis wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet, sowie Verkehrswertgutachten erstellt.
Eine Aufgabe ist die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage.
Eine weitere Aufgabe ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten.
Weiter gehört die Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken zu den wesentlichen Aufgaben.
Am 09.04.2025 finde um 15:00 Uhr unsere Verbandsversammlung statt. Dieses Mal im Rathaus in Neulingen, in der Schlossstraße 2, 1.OG, Großer Ratssaal
Ankündigung – Schließung an den Brückentagen
bitte beachten Sie, dass der Zweckverband an den folgenden Brückentagen 02.05., 30.05. und 20.06.2025 geschlossen ist. An den jeweiligen darauffolgenden Werktagen stehen wir Ihnen wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis gehört, einen Mietspiegel zu erstellen bzw. zu führen. Auch kann der Gutachterausschuss hierzu keinerlei Auskünfte geben.
Wir bitten um Beachtung
Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgte die Bodenrichtwertermittlung im ersten Halbjahr 2022 zum Stichtag der 1. Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 01.01.2022.