26 Städte und Gemeinden haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet. Der Zweckverband mit Sitz in Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Er trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei. Als Basis wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet, sowie Verkehrswertgutachten erstellt.
Eine Aufgabe ist die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage.
Eine weitere Aufgabe ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten.
Weiter gehört die Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken zu den wesentlichen Aufgaben.
Darüber hinaus erstellen wir Gutachten zur Ermittlung des Bodenwerts – insbesondere als fundierte Grundlage für steuerliche Wertermittlungen von Grundstücken.
Ergänzend zählt die Publikation unseres Immobilienmarktberichts zu den zentralen Aufgaben, um mit verlässlichen Kennzahlen Markttransparenz für die Verbandsgemeinden zu schaffen
Wir haben unseren ersten Immobilienmarktbericht für die Verbandsgemeinden veröffentlicht und stellen Ihnen diesen ab sofort in zwei Versionen zur Verfügung:
Die Kompaktversion (kostenfrei): Eine verkürzte Ausgabe ohne wertrelevante Daten steht auf unserer Website zum Download bereit.
Das vollständige Werk inklusive der wertrelevanten Daten können Sie per E-Mail an Gtchtrg-nzkrsd kostenpflichtig anfordern: digital 25 € / gedruckt 50 €; (Verwaltungsgebühr gemäß Gebührensatzung, ohne Umsatzsteuer).
Hinweis: Zum Zeitpunkt der Auswertung lagen die aktuellen Liegenschaftszinssätze noch nicht vor. Diese reichen wir in Kürze als Ergänzung nach.
Schließzeit zum Jahreswechsel
Der Zweckverband bleibt vom 24. Dezember 2026 bis einschließlich 6. Januar 2027 geschlossen.
Ab Donnerstag, den 7. Januar 2027, sind wir wieder wie gewohnt für Sie da!
Eingehende Nachrichten beantworten wir gerne direkt nach unserer Rückkehr.
Information zu Bodenrichtwertauskünften
• Der schnelle, kostenlose Weg:
Das Land Baden-Württemberg stellt alle Bodenrichtwerte gratis im Internet zur Verfügung.
Unter BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) können Sie die Daten selbst kostenfrei einsehen.
• Schriftliche Auskunft durch uns:
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der erhöhten Komplexität von Bodenrichtwertauskünften werden diese nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage nur noch schriftlich beantwortet.
Hierfür wird gemäß unserer Gebührensatzung eine Gebühr in Höhe von mindestens 25 Euro fällig.
Wir haben am 18.12.2025 unsere neue Gebührensatzung veröffentlicht. Sie finden sie im Bereich "Service" oder direkt hier
Für das 1. Halbjahr 2025 haben wir Zwischeninformationen zum Immobilienmarkt für Sie zusammengestellt: Halbjahresinformation (oder unter Service - Downloads - Sonstiges)
Wertrelevante Daten und die Sachwertfaktoren der Jahre 2024 und 2025 finden Siehier oder im Menü -Service- unter wertrelevante Daten.
Sämtliche Anträge zu unseren Leistungen finden Sie hier oder ebenfalls im Menü -Service- unter Downloads
Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgte die Bodenrichtwertermittlung im ersten Halbjahr 2022 zum Stichtag der 1. Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 01.01.2022.