26 Städte und Gemeinden haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet. Der Zweckverband mit Sitz in Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Er trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei. Als Basis wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet, sowie Verkehrswertgutachten erstellt.
Eine Aufgabe ist die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage.
Eine weitere Aufgabe ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten.
Weiter gehört die Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken zu den wesentlichen Aufgaben.
Information zu Bodenrichtwertauskünften
• Der schnelle, kostenlose Weg:
Das Land Baden-Württemberg stellt alle Bodenrichtwerte gratis im Internet zur Verfügung.
Unter BORIS-BW (www.gutachterausschuesse-bw.de) können Sie die Daten selbst kostenfrei einsehen.
• Schriftliche Auskunft durch uns:
Aufgrund des hohen Arbeitsaufkommens und der erhöhten Komplexität von Bodenrichtwertauskünften werden diese nach telefonischer oder schriftlicher Anfrage nur noch schriftlich beantwortet.
Hierfür wird gemäß unserer Gebührensatzung eine Gebühr in Höhe von mindestens 25 Euro fällig.
Wir haben am 18.12.2025 unsere neue Gebührensatzung veröffentlicht. Sie finden sie im Bereich "Service" oder direkt hier
Für das 1. Halbjahr 2025 haben wir Zwischeninformationen zum Immobilienmarkt für Sie zusammengestellt: Halbjahresinformation (oder unter Service - Downloads - Sonstiges)
Wertrelevante Daten und die Sachwertfaktoren der Jahre 2024 und 2025 finden Siehier oder im Menü -Service- unter wertrelevante Daten.
Sämtliche Anträge zu unseren Leistungen und einen kurzen Immobilienmarktreport finden Sie hier oder ebenfalls im Menü -Service- unter Downloads
Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgte die Bodenrichtwertermittlung im ersten Halbjahr 2022 zum Stichtag der 1. Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 01.01.2022.