26 Städte und Gemeinden haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet. Der Zweckverband mit Sitz in Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Er trägt zur Transparenz des Immobilienmarktes bei. Als Basis wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet, sowie Verkehrswertgutachten erstellt.
Eine Aufgabe ist die Führung und Auswertung einer Kaufpreissammlung als wesentliche Arbeitsgrundlage.
Eine weitere Aufgabe ist die Ermittlung von Bodenrichtwerten und sonstiger Wertermittlungsdaten.
Weiter gehört die Erstellung von Gutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie von Rechten an Grundstücken zu den wesentlichen Aufgaben.
Zweckverband Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis Verbandsversammlung am 20.11.2024
Am Mittwoch, den 20.11.2024 findet um 15:00 Uhr in der Historischen Kelter Mühlacker, Kelterplatz 5, 75417 Mühlacker die 10. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis statt.
Die Öffentliche Tagesordnung umfasst u.a. den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2025 und die 6. Änderung der Verbandssatzung.
Mühlacker, 13.11.2024 Geschäftsstelle
Betriebsschließung zu Weihnachten und Neujahr
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte beachten Sie, dass unser Betrieb von 23.12.2024 bis 06.01.2025 aufgrund der Weihnachts- und Neujahrsfeiertage, einschließlich der Brückentage, geschlossen bleibt.
Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und wünschen Ihnen frohe Festtage und ein erfolgreiches neues Jahr!
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass es nicht zu den Aufgaben des Gemeinsamen Gutachterausschuss im Enzkreis gehört, einen Mietspiegel zu erstellen bzw. zu führen. Auch kann der Gutachterausschuss hierzu keinerlei Auskünfte geben.
Wir bitten um Beachtung
Im Rahmen der Grundsteuerreform erfolgte die Bodenrichtwertermittlung im ersten Halbjahr 2022 zum Stichtag der 1. Hauptfeststellung der Grundsteuerwerte 01.01.2022.