Die große Kreisstadt Mühlacker, die Städte Heimsheim, Knittlingen, Maulbronn, Neuenbürg und die Gemeinden Birkenfeld, Eisingen, Engelsbrand, Friolzheim, Illingen, Ispringen, Keltern, Kieselbronn, Königsbach-Stein, Mönsheim, Neuhausen, Neulingen, Niefern-Öschelbronn, Ölbronn-Dürrn, Ötisheim, Remchingen, Sternenfels, Straubenhardt, Tiefenbronn, Wimsheim und Wurmberg haben im Zuge einer interkommunalen Zusammenarbeit den Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss im Enzkreis“ gegründet.
Der Zweckverband mit Sitz im Mühlacker nimmt gesetzliche Aufgaben im Zusammenhang mit der Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke wahr. Es wird eine Kaufpreissammlung geführt. Es werden Bodenrichtwerte und die zur Wertermittlung erforderlichen Marktdaten abgeleitet. Ziel des Zweckverbandes ist es, die Aufgaben des Gutachterausschusses fachlich qualifiziert und bürgerfreundlich zu erfüllen.
Die Satzung des Zweckverbandes können Sie hier einsehen.
Der Gemeinsame Gutachterausschuss ist ein selbständiges und unabhängiges Gremium zur Ermittlung von Grundstückswerten. Er besteht aus einem Vorsitzenden, seinen Stellvertretern, Bediensteten der zuständigen Finanzbehörden und weiteren Gutachtern, die alle ehrenamtlich tätig sind. Der Gutachterausschuss beschließt die Bodenrichtwerte und die sonstigen zur Wertermittlung erforderlichen Daten. Er berät und beschließt Verkehrswertgutachten von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Wohnungs- und Teileigentum. Bei der Erstellung eines Verkehrswertgutachtens setzt sich der Gutachterausschuss im Regelfall aus einem Vorsitzenden und zwei weiteren Gutachtern zusammen.