Kaufpreissammlung

Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreissammlung. In der Kaufpreissammlung werden die Verträge, durch die sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches zu übertragen oder ein Erbbaurecht zu bestellen, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erfasst und ausgewertet. Aus den Daten der Kaufpreissammlung werden die Bodenrichtwerte und die sonstigen für die Wertermittlung erforderlichen Daten, insbesondere Kapitalisierungszinssätze, Sachwertfaktoren, Umrechnungskoeffizienten Vergleichsfaktoren ermittelt.

Auskünfte aus der Kaufpreissammlung

Auf schriftlichen Antrag erteilt die Geschäftsstelle Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, die schutzwürdigen Belange Dritter nicht berührt sind und eine sachgerechte Verwendung der Daten gewährleistet scheint. Vom Vorliegen eines berechtigten Interesses und der sachgerechten Verwendung der Daten ist regelmäßig auszugehen, wenn die Auskunft von einer mit der Wertermittlung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten befassten Behörde oder von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für eine Wertermittlung beantragt wird. Der Name und die Anschrift des Eigentümers oder sonstiger berechtigter Personen dürfen nicht mitgeteilt werden.

Die Gebühr entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung.