Bodenrichtwerte für die neue Grundsteuer

01. Jul 2022

Die Bodenrichtwerte sind ebenfalls über das Portal "Grundsteuer-BW" abrufbar

Die für die Steuererklärung zur neuen Grundsteuer relevanten Bodenrichtwerte und Flächenangaben können ab dem 01. Juli 2022 kostenfrei über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de abgerufen werden.

In „BORIS-BW“, dem landeseinheitlichen Bodenrichtwertinformationssystem, sind über 1200 Bodenrichtwertzonen mit den entsprechenden Bodenrichtwerten veröffentlicht. Sie werden über das Internet-Portal www.grundsteuer-bw.de kostenfrei bereitgestellt. In der dort verlinkten Übersichtskarte können die Grundstücke über die Adresse, bzw. über die Angabe von Ort, Gemarkung und Flurstücksnummer aufgerufen werden. Bodenrichtwerte und Flächenangaben werden angezeigt und können über ein PDF-Dokument ausgedruckt werden


Über dieses landesweite Portal sind auch alle sonstigen relevanten Informationen zur neuen Grundsteuer erhältlich.